Absenkung der EEG-Umlage

Alle Stromkunden sollen entlastet werden und müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Somit werden Stromkunden ein halbes Jahr früher, als im Koalitionsvertrag geplant, entlastet. Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage hat abschließend den Bundesrat passiert und ist in Kraft getreten.

Wir als Stromanbieter geben die Absenkung in vollem Umfang an unsere Endverbraucher weiter.

Ihre Aufgaben und Pflichten

Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 erfolgt automatisch und Sie müssen nichts dafür unternehmen. Sie erhalten hierzu auch kein gesondertes Anschreiben, da durch die gesetzliche Vorgabe zur 1:1-Weitergabe keine Information erforderlich ist. Weiterhin ist es wichtig, dass aus dieser Umlagenabsenkung kein Sonderkündigungsrecht abzuleiten ist.

Gerne können Sie uns aber die Abrechnung erleichtern, indem Sie uns Ihren Zählerstand zum 01.07.2022 mitteilen und wir somit exakt abrechnen können. Sollte uns bei der nächsten Abrechnung kein Zählerstand vorliegen, werden wir diesen entsprechend maschinell errechnen.

Werden trotz Wegfall der EEG-Umlage die Strompreise steigen?

Zum 01.07.2022 wird nur die EEG-Umlagen-Absenkung weitergegeben.

Die EEG-Umlage ist neben weiteren Steuern/Abgaben/Umlagen, Beschaffungs- und Vertriebskosten, sowie Netzentgelten nur ein Teil des Strompreises. Die aktuellen Energiemarktentwicklungen sind stark dynamisch und wirken sich weiterhin enorm auf steigende Beschaffungspreise am Energiemarkt aus. Wir werden die Preise so lange wie möglich beibehalten, werden aber bei notwendigen Preisveränderungen rechtzeitig informieren.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit dieser Umlage werden die Kosten, die die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung (z. B. in Wind- und Solarparks, in Biogasanlagen und Wasserkraftwerken) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verursacht, auf die Stromkunden umgelegt. Die EEG-Umlage beträgt zum 1. Januar 2022 3,723 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde netto. Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 sinkt die EEG-Umlage nach Bundesbeschluss auf 0 ct/kWh netto.

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