Registrierungspflicht Marktstammdatenregister bis 31.01.2021

An alle Anlagenbetreiber:

Gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Meldung Ihrer Erzeugungsanlage und, falls vorhanden, eines von Ihnen genutzten Speichersystems im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

Die Registrierung ist unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht. Auch jegliche Änderungen zu Ihrer Einspeiseanlage (Änderungen der Leistung bzw. des Speichers, Betreiberwechsel etc.) müssen im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Sie erreichen das Webportal der Bundesnetzagentur unter der Internetadresse:

www.marktstammdatenregister.de

Sollten Sie Ihre Stromerzeugungsanlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, so sind wir als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, die Zahlung für Ihre Anlage einzubehalten.

 

Falls Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, können Sie sich gerne an die Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228 143333 wenden oder das Kontaktformular nutzen.

Weiter finden Sie auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters Unterlagen und Video-Anleitungen, die Sie bei der Registrierung unterstützen.

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