BEV meldet Insolvenz an - Augen auf bei der Preisgarantie!

Beim Vergleich mit den Wettbewerbern insbesondere mit Preisgarantie möchten wir zur Vorsicht mahnen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Eine Strompreiserhöhung um satte 179 % hat der Stromdiscounter BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft) seinen Kunden per Post angekündigt – innerhalb der Preisgarantie! Bereits ab dem 1. Februar solle die „einvernehmliche Preisanpassung“ zu Buche schlagen. Außer, der Kunde kündige. In diesem Fall verliere der Kunde allerdings den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bonus. Über diese dreiste Masche des einstigen Verivox- und Check24-Anbieters berichtet der stern.

Gut zu wissen: Am 30.01.2019 wurde bekannt, dass BEV einen Insolvenzantrag gestellt hat. Für Kunden ändert sich allerdings nur die Bankverbindung: Diese teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Haben Kunden der jüngsten Preiserhöhung nicht widersprochen, so sind die Forderungen inklusive der Preiserhöhung auf das neue Konto zu bezahlen. Weitere Infos zum Insolvenzantrag finden Sie hier.

164 % Preiserhöhung auf den monatlichen Grundpreis, 15 % auf den Arbeitspreis

Als Gründe für die Sofort-Preisanpassung wurden von der BEV die „drastisch steigenden Kosten“ für die Strombeschaffung und CO2-Zertifiate benannt. Diese Fakten sind bekannt und wurden auch von den KWH kommuniziert sowie in mehreren Info-Veranstaltungen in den letzten Wochen erklärt. „Allerdings“, so der Geschäftsführer Dr. Ulrich Schwarz, „haben wir dies vor der Preiserhöhung ganz transparent kommuniziert und unsere Preise daraufhin sorgsam kalkuliert und angepasst“.  Eine Preiserhöhung innerhalb der Preisgarantie ist deshalb bei den KWH ausgeschlossen.

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