Das aktuelle Förderprogramm des Bundes unterstützt seit dem 15. April 2026 den Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Wallboxen, der Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen. Ziel der Förderung ist es, dass mehr Menschen ihr E-Auto bequem und zuverlässig zuhause laden können.
Entscheidend für die Wallbox-Förderung ist die Vorbereitung:
- Bedarf klären,
- Angebote einholen,
- den WEG-Beschluss fassen
- Förderantrag rechtzeitig stellen
Wichtig: Der Förderantrag muss bewilligt sein, bevor Sie starten. Aktuell ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich.
Damit Sie von Anfang an die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung schaffen, finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm des Bundes, eine praktische Checkliste zur Vorbereitung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie die KWH Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung begleitet.
Förderung der E-Ladeinfrastruktur – die wichtigsten Fragen und Antworten
Aktuell (Start der Beantragung 15. April 2026) fördert der Bund den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und bei Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro. Ziel ist es, mehr Menschen das Laden ihres E-Autos zuhause oder am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Gefördert werden sowohl die Infrastruktur als auch Teile der Planung.
Ein Mehrfamilienhaus im Sinne der Förderung ist ein Gebäude mit mehreren getrennten Wohneinheiten, die von unterschiedlichen Parteien genutzt werden. Dazu zählen typischerweise Wohnanlagen, Eigentumswohnungen oder vermietete Mehrparteienhäuser. Einfamilienhäuser oder einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
Die Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz, abhängig von der Ausstattung. Es gibt bis zu 1.300 Euro für reine Vorverkabelung, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei Lademöglichkeiten, die bidirektionales Laden können. Je umfassender die Lösung, desto höher der Zuschuss.
Bidirektionales Laden bedeutet, dass Strom nicht nur ins E-Auto fließt, sondern auch wieder zurück ins Gebäude oder ins Stromnetz. Das Fahrzeug wird damit zum mobilen Stromspeicher, der Energie bei Bedarf abgeben kann. So lassen sich zum Beispiel Stromkosten senken oder eigener Solarstrom effizienter nutzen.
Für die Förderung müssen mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorbereitet werden oder mindestens sechs Stellplätze umgesetzt werden. Zusätzlich ist ein schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich. Einzelne, nicht abgestimmte Maßnahmen sind in der Regel nicht förderfähig.
Der Antrag muss bis zum 10. November 2026 gestellt werden. Da die Mittel begrenzt sind, kann das Programm auch vorzeitig ausgeschöpft sein. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend.
Sie dürfen erst mit der Umsetzung starten, wenn der Förderantrag bewilligt ist. Wenn Sie vorher einen Elektriker beauftragen, Verträge unterschreiben oder mit der Installation beginnen, entfällt die Förderung. Planung und Angebote einholen sind erlaubt – die Umsetzung erst nach der Zusage.
Die Vorbereitung entscheidet darüber, ob Ihr Förderantrag bewilligt wird und das Projekt umgesetzt werden kann. Ohne klare Planung, abgestimmte Beschlüsse und vollständige Unterlagen kommt es häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Eine gute Vorbereitung sichert die Förderung und spart Zeit.
WEGs und Unternehmen müssen frühzeitig den Bedarf klären, Beschlüsse fassen und ein tragfähiges Konzept entwickeln. Nur so lässt sich die Förderung sicher nutzen und das Projekt effizient umsetzen. Wer zu spät beginnt, riskiert, keine Fördermittel mehr zu erhalten.
Checkliste für Hausverwalter und KMU „Ist mein Projekt förderfähig?“
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten die wichtigsten Punkte geklärt sein. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, worauf es ankommt.
Checkliste: Ladeinfrastruktur förderfähig planen und umsetzen
1. Projekt-Vorabprüfung
- ☐ Gebäude ist ein Mehrfamilienhaus oder eine gewerblich genutzte Immobilie
- ☐ Antragsteller ist berechtigt (WEG, Eigentümer, Vermieter oder Unternehmen)
- ☐ Stellplätze sind vorhanden und dem Gebäude zugeordnet
2. Technische Planung
- ☐ Anzahl der Stellplätze erfassen
- ☐ Zielausbau festlegen (auch zukünftigen Bedarf berücksichtigen)
- ☐ Hausanschlussleistung prüfen
- ☐ Netzbetreiber bei Bedarf einbeziehen
- ☐ Lastmanagement-Konzept erstellen
3. Fördervoraussetzungen erfüllen
- ☐ Mindestens eine Bedingung erfüllt:
- ☐ mindestens 20 % der Stellplätze werden vorbereitet
- ☐ mindestens 6 Stellplätze werden elektrifiziert
4. Infrastruktur planen
- ☐ Vorverkabelung im Gebäude vorgesehen
- ☐ Zentrale Verteilung oder Ladeverteiler eingeplant
- ☐ Lastmanagement-System integriert
- ☐ Erweiterbarkeit der Anlage berücksichtigt
5. Ladepunkte und System
- ☐ Wallboxen sind mit dem Lastmanagement kompatibel
- ☐ Zugangssystem für Nutzer vorgesehen (z. B. App oder Karte)
- ☐ Messung und Abrechnung möglich
- ☐ Optional: Vorbereitung für bidirektionales Laden
6. Förderantrag vorbereiten
- ☐ Die Antragstellung erfolgt Online über das BAFA-Portal, frühestens im Mai 2026
- ☐Technisches Konzept und Projektbeschreibung liegen vor
- ☐ Kosten sind getrennt aufgeführt (Infrastruktur und Ladepunkte)
- ☐ Frist zur Antragstellung wird eingehalten (bis 10. November 2026)
7. Umsetzung und Nachweis
- ☐ Installation erfolgt durch qualifizierten Fachbetrieb
- ☐ Technische Dokumentation wird vollständig erstellt
- ☐ Umsetzung entspricht dem genehmigten Antrag
Die KWH unterstützen Sie bei diesen Vorbereitungen. Unsere Experten beraten Sie und übernehmen die Planung und Dokumentation.
Schnell und sicher zur Förderung: So begleiten wir Sie Schritt für Schritt zur förderfähigen Ladeinfrastruktur
Die Experten der KWH begleiten Sie strukturiert bis zum fertigen Förderantrag. So vermeiden Sie Rückfragen, reduzieren Abstimmungsaufwand und stellen sicher, dass Ihr Projekt fristgerecht und vollständig eingereicht wird.
So gehen wir vor:
1. Analyse & Bedarfsermittlung
Wir klären gemeinsam mit Ihnen den Bedarf – auf Basis Ihrer Objektunterlagen und, wenn erforderlich, direkt vor Ort. Dabei erfassen wir die Anzahl der Stellplätze und berücksichtigen den zukünftigen Ausbau.
2. Technische Überprüfung vor Ort
Ein Elektriker der KWH prüft die vorhandene Elektroinfrastruktur, insbesondere die Hausanschlussleistung, die Verteilung und die Anschlussmöglichkeiten. Diese Netzanalyse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
3. Technische Planung
Auf Basis der Prüfung entwickeln wir ein Gesamtkonzept für Ihre Ladeinfrastruktur. Dazu gehören ein passendes Lastmanagement, die Planung der Leitungsführung sowie die Berücksichtigung von Ausbaureserven, damit die Lösung langfristig funktioniert und erweiterbar bleibt.
4. Förderberatung
Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und gleichen das technische Konzept mit den Förderbedingungen ab. Anschließend bereiten wir alle Unterlagen vor und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
5. Dokumentation
Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag. Dazu gehören das technische Konzept, die Projektbeschreibung sowie eine transparente und getrennte Kostenaufstellung. So stellen wir sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist.
Erfahrung, auf die Sie sich verlassen können
Von der Wallbox bis zur E-Ladesäule: Seit mehr als einem Jahrzenht gestalten wir die E-Mobilität in unserer Region. Hierfür planen und realisieren wir E-Ladestationen für private, gewerbliche und öffentliche Anwendungen. Diese Erfahrung sorgt dafür, dass technische Lösungen nicht nur funktionieren, sondern auch wirtschaftlich und langfristig sinnvoll sind. Die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern und Fachpartnern ist dabei fester Bestandteil jedes Projekts.
Profitieren Sie bei Ihrem Projekt von unserer Erfahrung, klaren Abläufen, fundierter technischer Expertise und Lösungen, die im Alltag funktionieren.
Ihre Vorteile mit den KWH
- Förderung gezielt nutzen
Ihr Projekt wird so aufgesetzt, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
- Sicher planen
Sie erhalten ein durchdachtes Konzept statt einzelner Maßnahmen.
- Zukunft mitdenken
Die Infrastruktur ist auf Wachstum und steigenden Bedarf ausgelegt.
- Aufwand reduzieren
Abstimmungen und Vorbereitung werden für Sie übernommen.
Jetzt Förderfähigkeit prüfen und Ladeinfrastruktur planen
Die Fördermittel für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Unternehmen sind begrenzt und an klare Voraussetzungen geknüpft. Wer frühzeitig startet, erhöht seine Chancen und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Die KWH unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben von Anfang an richtig aufzusetzen.
Häufig gestellte Fragen von Eigentümern
Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur steigt kontinuierlich. Mit einer vorbereiteten Infrastruktur sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen sie für eine breitere Zielgruppe attraktiv. Gleichzeitig sprechen Sie neue Mieter und Käufer an, für die Lademöglichkeiten heute ein entscheidendes Kriterium sind.
Die Kosten werden in der Regel innerhalb der WEG oder durch den Eigentümer getragen. Einzelne Nutzer können sich zusätzlich an den Kosten für „ihren“ Ladepunkt beteiligen. Wichtig ist eine klare Regelung im Vorfeld durch die WEG und den einzelnen Nutzern.
Nein, oft ist es sinnvoll, zunächst die Infrastruktur vorzubereiten. So bleiben Sie flexibel und können Ladepunkte bei Bedarf nachrüsten, ohne erneut größere bauliche Maßnahmen durchführen zu müssen.
Ja, E-Ladeinfrastruktur wird zunehmend zum Standard. Immobilien ohne Lademöglichkeit verlieren langfristig an Attraktivität, während vorbereitete Gebäude besser vermietbar und verkäuflich sind. Mit einer E-Lademöglichkeit steigern Sie demnach den Wert Ihrer Immobilie.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nutzerbasiert über den jeweiligen Stromzähler. So zahlt jeder nur den Strom, den er tatsächlich verbraucht.
Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn das Projekt gut vorbereitet ist. Viele Schritte wie Planung, Abstimmung und Antragstellung werden über die Hausverwaltung übernommen.
Häufige gestellte Fragen von Hausverwaltungen
Sie bereiten vor allem die Eigentümerversammlung vor. Die WEG muss hierbei Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Kostenverteilung beschließen. Wichtig ist, dass der Beschluss unter Vorbehalt der Förderzusage erfolgt.
Als Hausverwaltung fungieren Sie als Schnittstelle zwischen Eigentümern, Dienstleistern und Förderstelle. Häufig übernehmen Sie die Organisation und Einreichung der Unterlagen. Technische und förderrelevante Inhalte werden vorbereitet.
Nein, die technischen Details werden von Fachplanern und Elektrikern übernommen. Sie erhalten die notwendigen Informationen verständlich aufbereitet. Ihre Aufgabe ist vor allem die organisatorische Begleitung.