Es gibt immer eine Lösung.

Wir sind stets bemüht, die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Bei Meinungsverschiedenheiten versuchen wir immer, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden.

Zusätzlich sieht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Durchführung eines sogenannten Schlichtungsverfahrens vor.
Nach §111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Schafft also ein Unternehmen der Beanstandung eines Kunden keine Abhilfe, kann dieser die „Schlichtungsstelle Energie“ anrufen.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030 / 27 57 240-0
030 / 27 57 240-69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Durch das Anrufen der Schlichtungsstelle wird die Möglichkeit des Kunden, die Gerichte anzurufen oder andere im EnWG vorgesehene Verfahren zu beantragen, nicht berührt.