Ziehen Sie um?
Bei einem Umzug können Sie Ihren Stromvertrag meist einfach mitnehmen. Wichtig ist, dass der Vertrag für Ihren aktuellen Standort zunächst abgemeldet wird, damit wir den Wechsel korrekt durchführen und Ihren neuen Standort berücksichtigen können. Den Ablauf für die Abmeldung und Anmeldung übernehmen wir gerne für Sie, wir benötigen nur die jeweiligen Daten dafür.
Auch wenn Sie nicht umziehen, kann eine Abmeldung erforderlich sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer Ihren Stromvertrag beenden und der neue Mieter einen eigenen Stromvertrag abschließen soll.
Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person vornehmen, benötigen wir dafür die entsprechenden Angaben und Unterlagen. Dies kann zum Beispiel nach einem Sterbefall notwendig sein.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein- oder Auszug und Umzug frühzeitig melden: Da An- oder Abmeldungen nur noch zu einem zukünftigen Datum möglich sind, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig informieren. Etwaige Vertragslücken werden automatisch von der Grund- oder Ersatzversorgung „geschlossen“, die in der Regel deutlich teurer ist. Außerdem vermeiden Sie durch eine frühzeitige Meldung, dass bei einem Auszug das Vertragsverhältnis auf Ihren Namen weiterläuft und Sie sich mit dem Nachmietenden über die Kostenteilung einigen müssen.
- Zählerstand am Tag des Einzugs bzw. des Auszugs melden: Bei einer Kündigung erhalten Sie von uns eine Aufforderung zur Zählerstandsablesung. Bei einer Anmeldung erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Aufforderung zur Zählerstandsablesung, der uns dann den Anfangszählerstand mitteilt.